Überhaupt sei der Beitrag als Kritik an dem Hamburger Bürgermeister zu verstehen. Das glaubte das Gericht nicht. Der Teil zu Tschentscher sei auf der Kachel in den Hintergrund gerückt, Angaben im Beitragstext zu Delikten mit sexueller Gewalt von Afghanen seien zu sehr aus dem Zusammenhang gerissen worden. Recht gab das Gericht Kaiser aber darin, dass eine Meinungsfreiheit in der Politik und vor allem im Wahlkampf auch im Sinne der Demokratie besondere Beachtung erfahren müsse. Aber: „Meinungsfreiheit hört da auf, wo die Menschenwürde anfängt“, so Richter Cordes, und die sei in diesem Fall verletzt worden. Und zwar gegenüber einer abgrenzbaren Gruppe von Menschen: nämlich die 200 Flüchtlinge in Hamburg. Also Volksverhetzung.
Kaiser habe für den Stimmenfang in Kauf genommen, dass der Beitrag von einem objektiven Betrachter als volksverhetzend empfunden werde, führte er in der Urteilsbegründung aus. Auch ist das Gericht überzeugt, dass die 26-Jährige das absichtlich gemacht hat. „Sie sind eine intelligente Frau.“ Vor Gericht wurde es nicht zum Thema gemacht, aber laut ihrer Website bekam Kaiser ihren Bachelor of Arts mit einer „Arbeit zur Wirkungsweise provokanter Werbung“.