Die Bundesnetzagentur setzt ihr Verfahren zur Freigabe des Gastransports durch die Gaspipeline Nord Stream 2 vorläufig aus. Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Ohne die Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur ist der Gastransport durch die fertiggestellte Ostsee-Pipeline in den deutschen Binnenmarkt nicht zulässig. Es drohen etwa Bußgelder.
Laut EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein. Der Bundesnetzagentur zufolge hat sich die schweizerische Nord Stream 2 AG, hinter der der russische Gaskonzern Gazprom steht, dazu entschlossen, eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese solle Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist, hieß es. Die Behörde könne dann ihre Prüfung fortsetzen. Eine Frist für das Verfahren läuft im Januar ab.
Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Diese könnte sich bis zu vier Monate dafür Zeit lassen. Danach hätte wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine mögliche endgültige Zertifizierung.
Aussetzung laut Bundeswirtschaftsministerium grundsätzlich richtig
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die vorläufige Aussetzung des Zertifizierungsverfahrens als richtig bezeichnet. Eine Sprecherin des geschäftsführenden Ministers Peter Altmaier (CDU) sagte am Dienstag in Berlin, die Bundesnetzagentur sei zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Gasleitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht komme, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert sei. „Dies muss jetzt umgesetzt werden“, so die Sprecherin. Es handle sich um rein regulatorische Fragen, konkret eine Frage des Gesellschaftsrechts, für die die Bundesnetzagentur im Zertifizierungsverfahren zuständig sei.
Vorbehaltlich weiterer Prüfungen berühre eine solche gesellschaftsrechtliche Organisationsfrage nicht die getroffene Einschätzung des Ministeriums bezüglich der Versorgungssicherheitsanalyse. Das Ministerium war zum Ergebnis gekommen, dass die Erteilung einer Zertifizierung für Nord Stream 2 die Sicherheit der Gasversorgung Deutschlands und der Europäischen Union nicht gefährde.
Die CSU im Bundestag hält auch nach der vorläufigen Aussetzung des Verfahrens grundsätzlich an der Inbetriebnahme der Leitung fest. Die Pipeline sei eine Infrastruktur zur Energieversorgung, deren Inbetriebnahme „auf Sicht“ ermöglicht werden solle, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin. Er halte aber mehr Wettbewerb im Gasbereich für wichtig. So solle etwa der Anteil von US-Flüssiggas im deutschen Energiemix deutlich erhöht werden.