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Fitness First darf aller Voraussicht nach als erste Fitnesskette seine acht Studios in Hamburg trotz „Lockdown light“ wieder öffnen.

Die Fitnessstudio-Kette hatte einen Eilantrag gegen das Betriebsverbot beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht — mit Erfolg, wie ein Beschluss des Gerichts vom Dienstag zeigt.

Wie Business Insider zuvor berichtete, haben sich fast alle großen Fitnessketten in Deutschland, darunter auch Clever fit, in den meisten Bundesländern Klagen eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat heute in einem Eilverfahren entschieden, dass die Fitnessstudio-Kette Fitness First seine acht Studios in Hamburg wiedereröffnen darf. Die im Zug des „Lockdown light“ vom Hamburger Senat angeordnete Schließung sei rechtswidrig, verkündet das Unternehmen in einem Pressestatement zu der Entscheidung.

Die Begründung des Gerichts: Die Hamburger Senatsverwaltung hätte wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe nicht allein, ohne Mitwirkung des Parlaments, entscheiden dürfen.

Wie Business Insider bereits zuvor berichtete, hatten fast alle großen Fitnessstudio-Ketten Deutschlands Eilanträge gegen die Schließungen in jedem Bundesland eingereicht.

Martin Seibold, Geschäftsführer von Fitness First und der LifeFit Group: „Unser Erfolg in erster Instanz ist ein großartiges Zwischenergebnis. Wir werten die Entscheidung als Bestätigung, dass Fitnessstudios ein Teil der Lösung in der Corona-Pandemie sein können – und nicht als Teil des Problems betrachtet werden sollten.

Studie zeigt niedrige Infektionsrate in Studios

Die Branche, so auch Seibold, verweist seit dem Ausbruch der Pandemie auf die positiven gesundheitlichen Effekte des Trainings im Fitnessstudio, darunter unter anderem ein starkes Immunsystem, dass dabei helfen kann, Infektionskrankheiten abzuwehren. Eine europaweite Studie des europäischen Branchenverbands EuropeActive hat zudem eine durchschnittliche Infektionsrate von nur 0,78 pro 100.000 Besuche in Fitnessstudios festgestellt.

„Auch unsere Daten bestätigen, dass die durchdachten Schutz- und Hygienemaßnahmen ihre Wirkung zeigen. Wir hoffen, dass das Hamburger Urteil wegweisend für weitere Bundesländer sein wird“, sagt Seibold.

Dürfen bald auch Studios in anderen Bundesländern öffnen?

Ob die Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer nachziehen, bleibt abzuwarten. Zuvor hatte jedoch ebenfalls das Hamburger Verwaltungsgericht den Eilantrag einer weiteren Fitnessstudiobetreiberin abgelehnt. Nach Auffassung der Kammer verstoße das Verbot bei nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Fitness First bereite sich jedoch bereits auf die Wiedereröffnung seiner Hamburger Studios vor.

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