Zwei Jahre für Sabri H.: Bewährungsstrafe für Wittenberg-Totprügler

Ein Ausschnitt aus dem Video, das die Prügel-Attacke zeigt

Ein Ausschnitt aus dem Video, das die Prügel-Attacke zeigt

Foto: privat/Karsten Hempel
Von: Thilo SCHOLTYSECK

„Ehrlich gesagt: Ich bin entsetzt, aber ich habe diese Urteil kommen sehen“, sagte Vater des getöteten Markus (30).

Magdeburg/Wittenberg – Am letzten Verhandlungstag kam das Geständnis. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit räumte der Totprügler vom Wittenberger Arsenal-Platz ein: „Ich war wütend, deshalb ich zugeschlagen.“ Dafür wurde Sabri H. am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Zweieinhalb Jahre nach den tödlichen Faustschlägen vor dem Einkaufszentrum in der Lutherstadt Wittenberg fiel am Donnerstag vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg endlich das Urteil gegen den jungen Syrer, dessen genaues Alter zur Tatzeit nicht festgestellt worden ist.

Nach eigenen Angaben will der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen sein. Deshalb fand das gesamte Strafverfahren hinter verschlossenen Gerichtstüren statt.

Karsten Hempel (55) musste lange darum kämpfen, dass der Totprügler seines Sohnes überhaupt vor Gericht landete

Karsten Hempel (55) musste lange darum kämpfen, dass der Totprügler seines Sohnes überhaupt vor Gericht landete

Foto: Holger John / VIADATA

Lange Zeit sah es so aus, als würde der Tod von Markus Hempel (†30) für immer ungesühnt bleiben. Die Ermittlungen standen mehrfach vor der Einstellung, zogen sich dann immer wieder in die Länge. Die Bilder eines Überwachungsvideos zeigen, wie der Angeklagte mehrfach auf Hempel einprügelt. Der Wittenberger stürzte, erleidet dabei eine tödliche Kopfplatzwunde.

Dennoch sprach die Dessauer Staatsanwaltschaft wenige Stunden nach dieser Tat von „Notwehr“.

Karsten Hempel (54), der Vater des Opfers, reichte Nebenklage ein. Schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anklage wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“. Dafür wurde der Sabri H. jetzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Nebenkläger ist enttäuscht: „Er hat meinen Sohn getötet, zugegeben, dass er aus Wut handelte, aber dafür hat er nicht einen einzigen Tag in Haft gesessen. Er hat im Gerichtssaal mehrfach gelacht. Er lebt sein Leben weiter, als wäre nichts geschehen.“

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